Teilnahmebedingungen für Zughundesportveranstaltungen
1. Haftung/Haftungsbeschränkungen
(1) Die Haftung von HundeSinn beschränkt sich bei fahrlässigen Pflichtverletzungen auf die nach der Art der vertraglichen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HundeSinn.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Teilnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere haftet HundeSinn nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer und/oder deren Hunde verursacht werden.
(3) Die Haftungsfreizeichnung und die Haftungsbeschränkung in den vorstehenden Ziffern (1) und (2) gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Verlust des Lebens oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsfreizeichnung gilt auch nicht, wenn HundeSinn eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) aus dem Vertrag schuldhaft verletzt; in diesem Fall ist die Haftung jedoch entsprechend (1) auf die vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittschaden beschränkt.
Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind solche, durch die die Erreichung des Vertragszwecks gewährleistet ist und durch deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht wird und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen darf.
(4) Sofern HundeSinn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht von HundeSinn, sofern nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit zugrunde liegt, bei Sachschäden auf die Deckungspflicht – Versicherung von HundeSinn – beschränkt.
Soweit die Haftung von HundeSinn ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen von HundeSinn.
(5) Schadensersatzansprüche nach den verstehenden Ziffern (1) bis (4) verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(6) Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dieser Haftungsbeschränkungsklausel in Kenntnis zu setzen.
(7) Soweit der Teilnehmer durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu nehmen, übernimmt der Teilnehmer die alleinige Verantwortung hierfür.
(8) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, über eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zu verfügen.
(9) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die angebotene Kleideraufbewahrung. Das Verlustrisiko trägt der Teilnehmer.
2. Anmeldung/Nachmeldung/Ausschluss der Rückerstattung von Teilnehmergebühren
Anmeldungen sind ausschließlich durch das Onlinesystem über die Website des Veranstalters möglich. Anmeldungen per Mail, Telefon oder Fax werden nicht angenommen.
Nachmeldungen sind - wie in der ausgeschriebenen Veranstaltung - möglich.
Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen zu beschränken. Anmeldungen, die über das in der Veranstaltung ausgeschriebene Limit hinausgehen, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum.
Bei Nichtantreten, Änderungen in der Durchführung oder gar der Absage der Veranstaltung wegen höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder eines sonstigen Umstands, der vom Veranstalter nicht zu vertreten ist, besteht keine wie auch immer geartete Schadensersatzverpflichtung, sowie Rückzahlung der geleisteten Teilnahmegebühr.
3. Teilnehmer Mensch
Teilnahmeberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Jeder Teilnehmer sollte in einer guten physischen und psychischen Verfassung sein.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen wird, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht.
4. Teilnehmende Hunde
Teilnahmeberechtigt sind alle Hunde, die völlig gesund und mindestens 12 Monate alt sind. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er mit seinem Hund aus dem Rennen genommen wird, wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung beim Hund besteht.
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung und Tollwutimpfung bestehen. Versicherungsnachweis und Impfpass sind bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen, da sonst kein Start möglich ist. Hunde mit ansteckenden Krankheiten und Parasiten dürfen nicht teilnehmen.
Es dürfen ausschließlich sozialverträgliche Hunde teilnehmen.
Der Teilnehmer achtet darauf, dass weder Personen noch andere Hunde durch den eigenen Hund belästigt werden.
Der Kot des eigenen Hundes ist umgehend aufzunehmen und in die vorhandenen Behälter zu entsorgen.
5. Ausrüstung
Jeder teilnehmende Hund wird an einem Zuggeschirr/Brustgeschirr geführt. Hund und Läufer sind durch einen (Canicross-)Laufgurt über eine elastischer Zugleine/Leine mit einer Länge von max. 2 m verbunden. Jegliche Art von Würgehalsbändern (wie z.B. Kettenwürger, Stachelhalsbänder, Moxonleinen u.ä.) sind ausnahmslos verboten. Der Veranstalter kontrolliert die Ausrüstung vor dem Start. Alle Hunde sind über den gesamten Ablauf der Veranstaltung an der Leine zu führen; sowohl vor, während und nach dem Rennen. Das Tragen eines Maulkorbes ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
6. Lauf
Je nach Anzahl der Teilnehmer wird einzeln oder in Gruppen gestartet. Bei einer Einteilung in Startblöcken ist die Zuweisung des Veranstalters (laut Startnummer) einzuhalten. Die Teilnehmer finden sich bis max. 5 Minuten vor dem Start im Startbereich ein und folgen den Anweisungen des Organisations-Teams. Im Startbereich erfolgt eine Materialkontrolle. Möchte oder kann ein Hund nicht mehr weiterlaufen, hat der Teilnehmer das Rennen abzubrechen. Alle Maßnahmen einen Hund zum Weiterlaufen zu zwingen sind strikt verboten. Der Hundeführer achtet darauf, dass sein Hund nicht übergriffig oder aggressiv gegenüber anderen Hunden und Menschen reagiert. Bei Missachtung sind Streckenposten berechtigt, das Mensch-Hund-Team aus dem Rennen zu nehmen. Jede Art von Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Ausschluss und zur Disqualifikation.
7. Wertung & Zeitnahme
Die Zeitnahme erfolgt durch myRacePartner. Die Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers (Läufer) bzw. am Lenker (Scooter/Bike) anzubringen. Frauen und Männer starten zusammen, werden aber getrennt bewertet.
8. Daten & Medien
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in der Meldung angegebene personenbezogene Daten zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung von Ergebnislisten sowie die Einstellung der Listen ins Internet und allen veranstaltungsrelevanten Medien an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in Zusammenhang mit den bei der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Werbung, Magazinen ohne Vergütungsanspruch seinerseits genutzt, verbreitet und veröffentlich werden.
9. Änderungen & Missachtung
Der Veranstalter hat das Recht bei Zuwiderhandlung die den Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer und/oder der Hunde gefährden, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
Der Teilnehmer bestätigt die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, seine Startnummer an keine andere Person weiterzugeben. Ihm ist bekannt, dass er disqualifiziert wird, wenn er die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, und sich von Personen auf Sportgeräten (Fahrrad oder ähnliches) begleiten lässt.
Esslingen, Stand Juni 2017